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Gut geplant ist halb genehmigt

Projektentwicklung

Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Ihr Energiepark die Genehmigung erlangt und Realität wird. Um Sie von der Idee bis zur Umsetzung Ihres Energieprojektes zu begleiten, unterstützen unsere Spezialisten in der Projektentwicklung Sie im Genehmigungsverfahren, der technischen Konzeptionierung und der Finanzierungsplanung, mit Expertenstudien sowie rechtlichen Stellungnahmen.

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens und der technischen Konzeptionierung halten wir für Sie gerne Informationsveranstaltungen in Gemeinderäten oder für Bürger ab, planen Umspannwerke, entwerfen naturschutzfachliche Konzepte und vieles mehr.


Genehmigungsverfahren für Ihren Energiepark

In Deutschland müssen wir im Rahmen von Energieprojekten – Solarpark oder Windpark – grundsätzlich zwischen drei Verfahren unterscheiden. In allen drei Fällen begleiten die Projektentwickler von Milvio Energy Sie durch den gesamten Prozess:
 

  1. Bauantrag
    Bei einem Bauantrag werden der örtlichen Baubehörde die Detailplanung und alle erforderlichen Dokumente zusammen mit den Bauantragsunterlagen eingereicht. Zu diesen Dokumenten gehören beispielsweise Baupläne, technische Zeichnungen, ein Brandschutzkonzept und viele weitere Gutachten. Im nächsten Schritt prüft die Baubehörde den Antrag und die Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften. Während der Prüfung werden meist ergänzende Konditionen, respektive Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen gefordert. Liegen alle Unterlagen und Maßnahmen vor, entscheidet die Baubehörde über den Bauantrag.

     
  2. Bauleitplanverfahren
    Das Bauleitplanverfahren ist ein komplexer, mehrstufiger Prozess mit dem Ziel, die Genehmigung von Photovoltaikparks zu erlangen, die beispielsweise auf nicht privilegierten Flächen geplant sind. Es umfasst neun Schritte:
1. Aufstellung des Bebauungsplans oder des Flächennutzungsplans

Der Flächennutzungsplan gibt einen groben Überblick über die beabsichtigte Nutzung von Grundstücken in einer Gemeinde, während der Bebauungsplan deutliche detaillierter spezifische Vorschriften für bestimmte Gebiete festlegt.

2. Öffentliche Beteiligung und frühzeitige Planung

Während der Planung werden Bürger, Interessenvertreter und Experten eingeladen, sich zu äußern. Dieser Schritt gewährleistet die Berücksichtigung von Bedürfnissen und Anliegen der Gemeinschaft sowie die Sicherstellung lokaler Anforderungen an die Planung.

3. Erstellung des Planentwurfs

Auf Grundlage der öffentlichen Beteiligung und fachlichen Bewertungen wird ein Planentwurf erstellt. Dieser enthält die Ziele und Festlegungen für die Flächennutzung, die räumliche Anordnung von Gebäuden, Infrastrukturen und Grünflächen. 

4. Planoffenlegung

Der Planentwurf wird der Öffentlichkeit vorgelegt. Bürger haben die Möglichkeit, Feedback zu geben und Bedenken zu äußern.

5. Überarbeitung des Plans

Nach der Planoffenlegung werden eingegangene Stellungsnahmen geprüft und – sofern erforderlich – der Plan überarbeitet.

6. Beschlussfassung

Der überarbeitete Plan wird vom zuständigen Gemeindeorgan (z. B. Gemeinderat oder Stadtrat) beschlossen. Dies ist ein formaler Schritt, der den Plan offiziell in Kraft setzt.

7. Genehmigung

In einigen Fällen ist die Genehmigung einer höheren (Planungs-)Behörde erforderlich, um sicherzustellen, dass der Plan mit übergeordneten Planungsvorschriften oder -zielen im Einklang steht.

8. Umsetzung und Bebauung

Mit der Annahme des Plans können wir beginnen, Ihr Projekt gemäß den Festlegungen des Plans zu realisieren. Dies kann den Bau von Gebäuden, Straßen, Grünflächen und anderen Infrastrukturen umfassen. 

9. Monitoring und Anpassung

Die Umsetzung des Plans wird laufend überwacht und bei Bedarf können Anpassungen vorgenommen werden, um sicherzustellen, dass die Entwicklungen den langfristigen Zielen der Gemeinde entsprechen.

3. BImSch-Genehmigung
Für Windkraftanlagen muss eine sogenannte BImSch-Genehmigung erteilt werden. Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (kurz: BImschG) regelt den Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen, die durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Einwirkungen hervorgerufen werden können. Nach dem BImSchG benötigen daher Anlagen eine Genehmigung, deren Errichtung und Betrieb besonders in Umwelt und Natur eingreifen oder in anderer Weise die Allgemeinheit bzw. die Nachbarschaft gefährden oder belästigen könnten. Während des Verfahrens prüft die zuständige Behörde, ob im Rahmen des Energieprojektes gesetzlich festgelegte Emissionsbegrenzungen eingehalten und der Stand der Technik umgesetzt werden.
 

Ihr Ansprechpartner
Niels Harder
Projektmanager/Entwicklung

Cremon 1

20457 Hamburg

Henri Stahl
Geschäftsführer/Finanzierung

Cremon 1

20457 Hamburg